Zucht- und Haltungsrichtlinien des
First Class Cat Club Germany e.V.
Die Zucht- und Haltungsrichtlinien des First Class Cat Club Germany e.V. sind für jedes Mitglied, auch nicht aktive Züchter, absolut verbindlich. Das Mitglied erklärt mit seinem Eintritt in den
First Class Cat Club Germany e.V. diese anzuerkennen und umzusetzen.
1 Tierschutz
1.1 Jedes Mitglied von First Class Cat Club Germany e.V. ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Die Zucht sollte ein Hobby sein und der Verbesserung des jeweiligen Rassestandards dienen. Massenzucht, mit kommerzieller Zielsetzung, ist untersagt.
1.2 Zucht von Tieren, Handel mit Tieren
§§ 11, 11c Zucht und Handel, § 11b „Qualzucht“. “ Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn der Züchter damit rechnen muss, dass bei der Nachzucht auf Grund vererbter Merkmale Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. ….“
Hier sind die Ausführungsbestimmungen der jeweiligen Bundesländer, die sich nach der Sachverständigengruppe für Tierschutz und Heimtierzucht richten, besonders zu beachten. Maßgebend sind die daraus resultierenden gesetzlichen Vorschriften des Bundeslandes, in dem das Züchter- Mitglied wohnt.
1.3 Es obliegt dem Mitglied, sich über die jeweils aktuellen Bestimmungen zu informieren.
1.4 Stellen die Zucht- und Haltungsrichtlinien, von
First Class Cat Club Germany e.V eine Verbesserung des Schutzes, gegenüber den Mindestanforderungen des Tierschutzgesetzes dar, stehen diese über dem Tierschutzgesetz.
Züchter ist, wer eine in seinem Besitz und Eigentum befindliche Katze decken lässt bzw. die Mutterkatze eines Wurfes am Tage der Geburt der Jungtiere besitzt.
Die Züchter dürfen die Zucht nur als Hobby und nicht zum Gelderwerb betreiben. Gewerbliche Züchter oder Tierhändler erhalten keine Zuchterlaubnis vom First Class Cat Club Germany e.V.
2 Zwingernamen
2.1 Jedes Mitglied von First Class Cat Club Germany e.V. ist berechtigt einen Zwingernamen zu beantragen.
2.2 Bei Trennung von Lebenspartnern welche die die Zucht gemeinsam betreiben, ist dem Zuchtbuchamt unverzüglich mitzuteilen, wer den Zwingernamen übernimmt.
Bei Umzug ist dem Zuchtbuchamt umgehend die neue Adresse mitzuteilen, dies gilt auch für E-Mailadressen.
2.3 Der Zwingername muss bei der Zuchtbuchstelle beantragt werden.
2.4 Der Zwingername kann dem Eigennamen vor- oder nachgestellt sein.
2.5 In dem Zwingernamensantrag sind drei Namen vorzuschlagen. Der Vorstand bewilligt den ersten Namen, falls dieser noch nicht bei der zentralen Zwingernamensschutzstelle geschützt ist. Ist dies der Fall, folgen die weiteren angegebenen Namen, stehen diese auch nicht zur Verfügung, müssen neue Vorschläge eingereicht werden.
2.6 Stirbt der Besitzer eines Zwingernamens, darf dieser erst nach 10 Jahren neu vergeben werden, es sei denn, der Zwingername wird von einem natürlichen Erbe übernommen.
2.7 Alle Änderungen des Zwingernamens und dessen Besitzers, sind der Zuchtbuchstelle mitzuteilen und müssen vom Vorstand genehmigt werden.
2.8 Das Züchter-Mitglied darf seinen Zwingernamen nicht in mehreren Vereinen, mit dem Ziel, diesen dort zur Zucht zu verwenden, schützen lassen. Dies gilt auch für mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
3 Namensgebungen
3.1 Die Wahl des Eigennamens ist unabhängig vom Alphabet.
3.2 Jeder Eigenname darf nur einmal innerhalb von 10 Jahren vergeben werden.
3.3 Jeder Eigenname sollte maximal 35 Buchstaben, incl. Zwingernamen und Leerzeichen umfassen.
4 Registrierungen
4.1 Mitglieder von First Class Cat Club Germany e.V. sind verpflichtet, alle Zuchtkatzen, die sich in ihrem Besitz befinden und alle von ihnen gezüchteten Katzen in das Zuchtbuch des Vereins eintragen zu lassen. Für jedes gezüchtete Kitten ist bis zur 10. Woche ein Stammbaum zu beantragen. Kastraten können eingetragen werden. Es dürfen keine Katzen oder Kitten abgegeben werden ohne dass ein Stammbaum beantragt und bezahlt wurde.
4.2 Für erworbene Katzen ist unverzüglich die Registrierung bei der Zuchtbuchstelle von
First Class Cat Club Germany e.V. zu beantragen. Dem Antrag ist eine Kopie des Stammbaumes beizufügen.
4.3 Die Katzen behalten ihre Stammbäume, d.h. es besteht keine Pflicht zur Umschreibung.
4.4 Eine Umschreibung kann auf Wunsch des Mitglieds erfolgen, dazu wird der Originalstammbaum der Katze vom Zuchtbuchamt eingezogen.
4.6 Der Stammbaum wird vom Zuchtwart oder 1. Vorsitzenden unterschrieben und erhält somit seine Gültigkeit.
4.7 Der Stammbaum ist eine Urkunde, in der Eintragungen und Änderungen nur vom Zuchtwart von First Class Cat Club Germany e.V. vorgenommen werden darf. Zuwiderhandlung fällt unter Urkundenfälschung und wird strafrechtlich verfolgt.
5 Stammbäume
5.1 Der First Class Cat Club Germany e.V. führt ein Zuchtbuch, in das jede reproduzierte Katze/ Kitten eines züchtenden Mitglieds eingetragen werden muss. Stammbäume müssen bis zur 10. Lebenswoche beantragt werden.
5.2 Stammbäume werden nur ausgestellt, wenn der Wurf bis spätestens zur 8. Wochen nach der Geburt bei der Zuchtbuchstelle formlos gemeldet wird. Stammbaumanträge müssen bis zur 10. Lebenswoche eingehen.
5.3 Für Katzen aus der eigenen Zucht ist die Wurfmeldung zusammen mit der Deckbescheinigung und einer Kopie der Stammbäume der Elterntiere einzureichen. Weiterhin müssen die aktuellen Titelbestätigungen in Kopie eingereicht werden.
5.4 Katzen, die körperliche Missbildungen aufweisen, sind von der Zucht ausgeschlossen. Missbildungen sind z.B. Knick- oder Knotenschwanz, Schielen, Taubheit, Über- oder Unterbiss, Einhodigkeit, u.a.
5.5 Zuchtverbote richten sich nach dem jeweilig gültigen Tierschutzgesetz.
5.6 Bei nachträglichen Namens- sowie Geschlechtsänderungen wird auf Antrag ein neuer, kostenpflichtiger Stammbaum erstellt. Fehlerhafte Angaben bei der Beantragung von Stammbäumen können jederzeit auf Antrag geändert werden, wobei der Originalstammbaum dem Zuchtbuchamt wieder eingereicht werden muss. Ein entsprechend neu zu erstellender Stammbaum ist kostenpflichtig.
6 Zuchtbeschränkungen
1. Die Zucht mit weißen Katzen ist nur mit audiometrischem Test und entsprechend einzureichendem, tierärztlichem Attest möglich. Weiße Katzen dürfen nicht mit weißen Tieren verpaart werden.
2. Von der Zucht ausgeschlossen sind Katzen mit Wesensmängeln, Spaltnasen, Rachen- und Gaumenspalten, Taubheit, Blindheit, Schielen, Kryptorchismus (Unfähigkeit der Hoden durch den Leistenkanal in den Hodensack zu gelangen), Monorchismus (Einhodigkeit), Polydactylie (Vielzehigkeit), Oligodactylie (Unterzehigkeit), Fehlern an der Schwanzwirbelsäule (Knick, Knoten u.ä. ) Schiefstellung der Kiefer, Über- oder Unterbiss und anderen genetischen Fehlern.
3. Bei wissentlicher Verpaarung von Tieren mit o.g. Fehlern, erfolgt der Ausschluss aus dem Verband.
Im First Class Cat Club Germany e.V werden keine Züchter nachfolgender Rassen als Züchter aufgenommen.
Sämtliche Fold Rassen, z.B. Scottish Fold und Scottish Straight
Sämtliche Curl Rassen, z.B. American Curl
Sämtliche Bobtail Rassen, z.B. Japanese Bobtail oder Kurilian Bobtail
Sämtliche haarlosen Rassen, inklusive Peterbald, z.B. Canadian Sphynx oder Don Sphynx
Sämtliche bewegungseingeschränkte Rassen wie z.B. Manx oder Munchkin
Ojos Azules sowie Altai, Topaz oder British Celeste
Die Zucht dieser Rassen ist im First Class Cat Club Germany e.V. grundsätzlich verboten. Einkreuzungen dieser Rassen sind ebenfalls verboten und erhalten auch keine Zulassung für ein experimentelles Zuchtziel.
6.1 Deckkater
6.1.1 Zuchtkaterbesitzer sind verpflichtet, ihren der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Zuchtkater immer unter Kontrolle und in einwandfreiem Zustand zu halten. Es dürfen nur gesunde Zuchtkatzen der gleichen Rasse mit Papieren für eine Paarung angenommen werden.
6.1.2 Es wird allen Deckkaterbesitzer empfohlen, ihre Tiere vor einer Fremddeckung testen zu lassen. Weiße Kater als auch Kätzinnen brauchen vor der Deckung ein tierärztliches Attest über deren Hörfähigkeit.
6.1.3 Zwischen zwei Deckungen sollte dem Kater eine Pause von mindestens einer Woche gewährt werden.
6.1.4 Nur gesunde, parasitenfreie, geimpfte und entwurmte Katzen sollten zur Deckung zugelassen werden.
6.2 Kätzin
6.2.1 Eine Kätzin darf innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 2 Würfe haben bzw. nicht mehr als 3 Würfe innerhalb von 2 Jahren, für weitere Würfe können u.U. nur nach Absprache mit dem Vorstand Stammbäume ausgestellt werden.
6.2.2 Zwischen zwei Würfen sollte ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen.
6.2.3 Eine Zuchtkatze darf erstmals in Alter von 10 Monaten zur Deckung zugelassen werden.
6.2.4 Um Doppeldeckungen zu vermeiden, darf bei einer rolligen Kätzin, während der gesamten Rolligkeit, nur ein Deckkater anwesend sein.
6.2.5 Alle Würfe müssen dem First Class Cat Club Germany e.V. gemeldet werden.
6.2.6 Der Katzenbesitzer, sollte im Fall einer Fremddeckung, den Zuchtkaterbesitzer so früh wie möglich, jedoch spätestens zur Geburt mitteilen, ob die Deckung erfolgreich war.
6.3 Kreuzungen zwischen Bruder x Schwester sind nicht zulässig.
6.4 Eine Halbgeschwisterverpaarung ist nur einmal innerhalb von 3 Generationen erlaubt und muss bei der Zuchtbuchstelle schriftlich beantragt werden. Diese legt den Antrag dem Vorstand zur Genehmigung vor.
6.5 Eine Rückkreuzung auf ein Elternteil ist nur innerhalb von 3 Generationen zulässig.
6.6 Kater- und Katzenbesitzer sollten bestrebt sein nur rassegleiche Tiere miteinander zu verpaaren, ausgenommen sind sich ergänzende Rassen.
6.7 Experimentalzuchten sind nicht gestattet, Inzucht bedarf in jedem Fall schriftlicher Genehmigung von First Class Cat Club Germany e.V. Kreuzungen verschiedener Rassen sind untersagt, mit Ausnahme anerkannter Rasse- Entwicklungsprogrammen. In diesem Fall muss die Zuchtbuchstelle informiert und um Zustimmung gebeten werden.
7 Jungtierabgaben
7.1 Jungtiere dürfen frühestens im Alter von 84 Tagen (12 Wochen) abgegeben werden.
7.2 Die Impfpapiere sind mit auszuhändigen. Es bleibt dem Züchter überlassen, ob er für die Aushändigung des Stammbaumes einen Kastrationsnachweis verlangt.
7.3 Die Jungtiere müssen gesund, parasitenfrei und gegen Katzenschupfen und Katzenseuche geimpft sein.
7.5 Mitglieder von First Class Cat Club Germany e.V. dürfen nur Jungtiere aus eigener Zucht abgeben, deren Mutterkatze in ihrem Besitz ist und die bei der Zuchtbuchstelle von
First Class Cat Club Germany e.V. eingetragen ist. Zuchtgemeinschaften mit Katzen anderer Züchter, in anderen Vereinen, hat das Mitglied vorher bei der Zuchtbuchstelle genehmigen zu lassen.
7.6 Ein wissentlicher Verkauf von Katzen zu gewerblichen Zwecken an Zoohändler, Tierhandlungen, Warenhäuser, Pelztierfarmen oder gar als Versuchstiere ist verboten. Dies hat nach einer Anhörung durch den Vorstand von First Class Cat Club Germany e.V. den sofortigen Ausschluss aus dem Verein zur Folge und wird allen anderen Vereinen mitgeteilt.
7.7 Findlingskatzen oder- würfe, welche untergebracht werden sollen, müssen der Zuchtbuchstelle gemeldet werden. Die Weitergabe der Tiere muss unentgeltlich erfolgen – lediglich Kosten für Impfung, Tierarzt und Futter dürfen in vertretbarer Höhe verlangt werden.
8 Gesundheit
8.1 Im Falle von hochinfektiösen Erkrankungen einer Katze (z.B. Leukose, FIP, Panleukopenie, Katzenschnupfen, Pilz etc.) ist einem Vorstandsmitglied sofort Meldung zu machen.
8.2 Das betroffene Mitglied darf so lange nicht ausstellen, keine Tiere verkaufen, keine Tiere züchten und keine Tiere zum Decken geben bzw. annehmen, bis dem Zuchtbuch nachgewiesen ist, dass der Bestand krankheitsfrei ist.
8.3 Krankheitsfrei gelten als nachgewiesen, wenn in Anlehnung an die jeweils z.Zt. gültigen Erkenntnisse der Veterinärmedizin entsprechende Atteste vorgelegt werden.
8.4 Der Vorstand ist bei begründetem Verdacht einer hochinfektiösen Erkrankung einer Katze eines Mitgliedes berechtigt, Test bzw. Atteste von dem Mitglied zu fordern.
8.5 Katzen, die aus medizinischen Gründen zeitweise separiert werden müssen, benötigen erhöhte menschliche Zuwendung und eine besondere hygienische Unterbringung, für die zu sorgen ist.
8.6 Katzen beiderlei Geschlechtes, mit denen nicht gezüchtet werden soll, sollten im entsprechenden Alter kastriert werden.
Aus der Zucht gehende Katzen und Kater sollten vor Verkauf kastriert werden, um eine weitere Verwendung in einer anderen Zucht aus tierschutzrechtlichen Gründen zu vermeiden. Weibliche Katzen sollten spätestens mit Ablauf des achten Lebensjahres aus der Zucht genommen werden.
8.7. Künstliche Veränderungen kosmetischer Art, die Amputation der
Krallen sowie sonstige Eingriffe sind verboten.
Das Abkneifen von Zähnen oder deren Ziehung, um eine Gebissanomalie zu verschleiern, ist verboten. Im Zuwiderhandlungsfalle hat der Ausschluss aus dem First Class Cat Club Germany e.V. zu erfolgen. Ausgenommen es liegen medizinische Gründe vor.
8.9 Jedes Tier ist regelmäßig gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen zu impfen. Weitere Schutzimpfungen gegen Leukose, Chlamydien und Tollwut werden empfohlen.
8.10. Alle Katzen und Kater, welche im Haushalt des Züchters leben bzw. dort geboren werden, müssen mit einem Micro-Chip nach ISO-Norm gekennzeichnet werden.
9 Haltungen
9.1 Jedes Mitglied ist gehalten, seinen Katzen den freien Kontakt mit Menschen und anderen Katzen der Hausgemeinschaft zu ermöglichen.
9.2 Zuchtkater dürfen nicht völlig isoliert von Mitkatzen und Menschen gehalten werden.
9.3 Eine Käfighaltung ist – im Gegensatz zur Gehege Haltung – nicht artgerecht und ist aus diesem Grund nicht gestattet.
10 Kontrollen
10.1 Der Vorstand bzw. dessen Beauftragte sind berechtigt, zu vertretbaren Zeiten, unangemeldet Zwingerkontrollen durchzuführen. Dies geschieht allein im Interesse der Katzen.
10.2 Die Mitglieder sind verpflichtet, die Sterilisation bzw. Kastration, das Ableben oder den Verlust eines Zuchttieres der Zuchtbuchstelle unverzüglich zu melden.
11 Allgemeines
11.1 Eintragungsgebühren (Registrierungsgebühren) werden vom Vorstand festgesetzt. Die Mitgliederversammlung kann die Gebühren erhöhen oder ermäßigen.
11.2 Verstöße gegen die vorstehenden Zuchtbestimmungen berechtigen den Vorstand ein Zuchtverbot für einen bestimmten Zeitraum auszusprechen. Schwerwiegende Verstöße werden mit dem Ausschluss aus
First Class Cat Club Germany e.V. geahndet.
Der Vorstand von First Class Cat Club Germany e.V. hat in jedem Fall das Recht zur Überprüfung aller Angaben.
12 Die Zuchtrichtlinien
12.1 Die Zuchtrichtlinien sind nicht Bestandteil der Satzung und können vom Vorstand jederzeit geändert werden.